finanzpolitische Stabilisierungsfunktion

finanzpolitische Stabilisierungsfunktion
1. Begriff: Beschreibung der Eingriffe des Staatssektors in den Wirtschaftsprozess, die sich auf eine konjunkturelle Verstetigung der wirtschaftlichen Entwicklung richten. Neben der  finanzpolitischen Allokationsfunktion und  finanzpolitischen Distributionsfunktion eine der Grundfunktionen der Staatstätigkeit (nach Musgrave).
- 2. Begründung: Ausgangspunkt der  Stabilisierungspolitik seitens des Staatssektors ist die keynesianische Theorie; in deren Rahmen sind die auftretenden Unterbeschäftigungsgleichgewichte durch gezieltes antizyklisches Verhalten des Staatssektors, d.h. durch die Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, zu heilen. Die Nachfrageimpulse des Staatssektors sollen i.d.R. durch eine Schuldenaufnahme finanziert werden ( Deficit Spending), die im Boom wieder zurückgeführt werden kann.
- 3. Konkretisierung: In der Bundesrepublik Deutschland ist die Handlungsempfehlung der keynesianischen Theorie mit dem Stabilitätsgesetz (StabG) vom 8.7.1967 aufgenommen worden, das die Ziele konkretisiert und die Instrumente gesetzlich fixiert hat.
- 4. Probleme: a) Seit Mitte der 70er Jahre befindet sich die keynesianisch ausgerichtete Stabilisierungspolitik auf dem Rückzug; die Gründe liegen in einer von ihr nicht lösbaren Stagflation, der wachsenden Verschuldungsproblematik ( öffentliche Kreditaufnahme) sowie weiteren instrumentellen Schwachpunkten (z.B. Lag).
- b) Eine aus ihr resultierende Stop-and-Go-Politik führte zu weiterer Verunsicherung der Wirtschaftssubjekte und damit zu Destabilisierung des Marktsystems.
- c) Struktur- und/oder angebotstheoretische Ansätze, die strukturelle Probleme in den Vordergrund konjunktureller Symptome stellen oder eine Steuerungskompetenz des Staates im Bereich der Stabilisierungsaufgabe generell ablehnen (im Sinn einer neoklassischen Denktradition, die von der „Stabilität des privaten Sektors“ ausgeht, die durch konjunkturelle Staatseingriffe stets gestört wird), greifen die Stabilisierungspolitik an. Ein Ergebnis dieser Auseinandersetzung verschiedener ökonomischer Theoriesysteme ist auch aufgrund ihrer oft mit impliziten Werturteilen verbundenen Argumente nicht abzusehen.

Lexikon der Economics. 2013.

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